TuS Neuenkirchen 1921 e.V.

vom 21.07.2020Thema: Verein

Wiederaufnahme des Spielbetriebes

Alle geplanten Testspiele sind in der Sidebar eingestellt

Wiederaufnahme des Spielbetriebes

(bis zum Widerruf durch den Vorstand gültig)

 

 Der Pias-Sportpark des TuS Neuenkirchen wird ab dem 24.07.2020 (eingeschränkt) für den Spiel- und Trainingsbetrieb wieder freigegeben.

 

Die Nutzung des Sportgeländes unterliegt den folgenden Bestimmungen:

 

  1. 1.    Eine Teilnahme am bereitgestellten Fußballangebot ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss von der Sportanlage fernbleiben.

 

  1. 2.    Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette ist zu dokumentieren, welche Person(en) wann und wie lange auf dem Sportgelände war(en). Entsprechende Anwesenheitslisten werden von den Trainern ausgefüllt und aufbewahrt. 

 

  1. 3.    Die Umkleiden, Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräume können benutzt und betreten werden. In den Umkleiden, in den Wasch-, Dusch-, Toiletten und Sanitärräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Falls das aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist, können diese Räumlichkeiten nur einzeln bzw. in Kleingruppen betreten werden.

 

  1. 4.    Das Clubhaus bleibt vorerst bis zum 31.08.2020 geschlossen. Der Kühlraum ist wieder geöffnet. Der Verzehr der Getränke hat draußen stattzufinden.

 

  1. 5.    Das Betreten des Geländes erfolgt über den regulären Eingang des Pias-Sportpark als Einbahnstraße. Zum Verlassen der Sportanlage wird das Tor an der „Wiese“ genutzt.

 

Spielbetrieb

 

  1. I.              Anzahl der aktiven Sportausübenden auf dem Spielfeld

 

-       Es dürfen maximal 30 Personen als erlaubte feste Gruppe auf dem Spielfeld sein.

-       Im Spielbetrieb sind 29 beteiligte Spieler/Sportausübende (inkl. Ersatzspieler) aus den beteiligten Mannschaften zulässig. Der Schiedsrichter zählt hierbei als „30. Person“.

-       Die Kontaktdaten der 30 Teilnehmer sind zu dokumentieren.

   

  1. II.            Personen im Innenraum

 

-       Weitere Personen im Innenraum sind erlaubt und fallen nicht in die 30-Personen-Grenze der aktiv Sportausübenden.

-       Hierzu zählen u. a. die Schiedsrichterassistenten.

-       Mannschaftsverantwortliche (wie z.B. Trainer, Betreuer, etc.) sind unter Einhaltung der geltenden  Abstandsregeln (mind. 2 Meter) erlaubt.

-       Die Kontaktdaten der oben genannten Personen sind zu dokumentieren.

 

  1. III.           Zuschauer

 

-       Bis 50 Zuschauer stehend und unter konsequenter Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen des Landes ohne Dokumentation der Kontaktdaten.

-       Über 50 bis max. 500 Zuschauer sitzend und unter konsequenter Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen des Landes sowie mit Dokumentation der Kontaktdaten.

  

Auf die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften wird hingewiesen!

 

 Als Corona-Beauftragter des TuS Neuenkirchen fungiert Andreas Berens. Er steht für Fragen und Probleme als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

E-Mail: info@tus-neuenkirchen.de

Handy: 0160 96742525

  

Der Vorstand

Quelle: TuS Neuenkirchen
Fotos: © Frank Wenzel

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