vom 21.07.2020•Thema: Verein
Wiederaufnahme des Spielbetriebes
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Wiederaufnahme des Spielbetriebes
(bis zum Widerruf durch den Vorstand gültig)
Der Pias-Sportpark des TuS Neuenkirchen wird ab dem 24.07.2020 (eingeschränkt) für den Spiel- und Trainingsbetrieb wieder freigegeben.
Die Nutzung des Sportgeländes unterliegt den folgenden Bestimmungen:
- 1. Eine Teilnahme am bereitgestellten Fußballangebot ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss von der Sportanlage fernbleiben.
- 2. Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette ist zu dokumentieren, welche Person(en) wann und wie lange auf dem Sportgelände war(en). Entsprechende Anwesenheitslisten werden von den Trainern ausgefüllt und aufbewahrt.
- 3. Die Umkleiden, Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräume können benutzt und betreten werden. In den Umkleiden, in den Wasch-, Dusch-, Toiletten und Sanitärräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Falls das aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist, können diese Räumlichkeiten nur einzeln bzw. in Kleingruppen betreten werden.
- 4. Das Clubhaus bleibt vorerst bis zum 31.08.2020 geschlossen. Der Kühlraum ist wieder geöffnet. Der Verzehr der Getränke hat draußen stattzufinden.
- 5. Das Betreten des Geländes erfolgt über den regulären Eingang des Pias-Sportpark als Einbahnstraße. Zum Verlassen der Sportanlage wird das Tor an der „Wiese“ genutzt.
Spielbetrieb
- I. Anzahl der aktiven Sportausübenden auf dem Spielfeld
- Es dürfen maximal 30 Personen als erlaubte feste Gruppe auf dem Spielfeld sein.
- Im Spielbetrieb sind 29 beteiligte Spieler/Sportausübende (inkl. Ersatzspieler) aus den beteiligten Mannschaften zulässig. Der Schiedsrichter zählt hierbei als „30. Person“.
- Die Kontaktdaten der 30 Teilnehmer sind zu dokumentieren.
- II. Personen im Innenraum
- Weitere Personen im Innenraum sind erlaubt und fallen nicht in die 30-Personen-Grenze der aktiv Sportausübenden.
- Hierzu zählen u. a. die Schiedsrichterassistenten.
- Mannschaftsverantwortliche (wie z.B. Trainer, Betreuer, etc.) sind unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln (mind. 2 Meter) erlaubt.
- Die Kontaktdaten der oben genannten Personen sind zu dokumentieren.
- III. Zuschauer
- Bis 50 Zuschauer stehend und unter konsequenter Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen des Landes ohne Dokumentation der Kontaktdaten.
- Über 50 bis max. 500 Zuschauer sitzend und unter konsequenter Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen des Landes sowie mit Dokumentation der Kontaktdaten.
Auf die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften wird hingewiesen!
Als Corona-Beauftragter des TuS Neuenkirchen fungiert Andreas Berens. Er steht für Fragen und Probleme als Ansprechpartner zur Verfügung.
E-Mail: info@tus-neuenkirchen.de
Handy: 0160 96742525
Der Vorstand
Quelle: TuS Neuenkirchen
Fotos: © Frank Wenzel
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