vom 16.10.2020•Thema: Verein
Anordnung des Landkreises Vechta
Ab dem 17.10.2020 gültig
Folgende Anordnung des Landkreises Vechta ist einzuhalten und tritt am Samstag, 17. Oktober 2020 in Kraft.
- Für Sportveranstaltungen bzw. jegliche Art von Sportausübungen auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen.
- Dies gilt auch für Eltern oder andere Aufsichtspersonen von minderjährigen Kindern; die Anwesenheit während der Sportausübung bzw. des Trainings ist nicht zulässig.
- Die Nutzung von Umkleidekabinen und Nassbereichen ist nur für das unverzügliche Umkleiden und Duschen der Sportausübenden gestattet.
Wir bitten um strikte Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen.
Der Vorstand des TuS Neuenkirchen
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