TuS Neuenkirchen 1921 e.V.

vom 16.10.2020Thema: Verein

Anordnung des Landkreises Vechta

Ab dem 17.10.2020 gültig

Folgende Anordnung des Landkreises Vechta ist einzuhalten und tritt am Samstag, 17. Oktober 2020 in Kraft.

 

-          Für Sportveranstaltungen bzw. jegliche Art von Sportausübungen auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen.

 

-          Dies gilt auch für Eltern oder andere Aufsichtspersonen von minderjährigen Kindern; die Anwesenheit während der Sportausübung bzw. des Trainings ist nicht zulässig.

 

 

-          Die Nutzung von Umkleidekabinen und Nassbereichen ist nur für das unverzügliche Umkleiden und Duschen der Sportausübenden gestattet.

 

Wir bitten um strikte Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen.

 

Der Vorstand des TuS Neuenkirchen

Nichts mehr verpassen! 

News Feeds

News Feeds

Kennst du schon unsere News Feeds? Bleibe stets auf dem Laufenden und erfahre das Neueste rund um unseren Verein! Lass dich bequem per E-Mail, RSS oder WhatsApp über neue Beiträge benachrichtigen.

Infospalte einblenden